„Abreißen und neu bauen“ – Wissenswertes zum Hausabriss

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder per E-Mail 24 h am Tag

Telefonische Sprechzeiten sind
täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ihr direkter Kontakt

Sie haben Fragen zur WEG- oder Hausverwaltung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rufen Sie uns an unter der
+49 203 3487777

„Abreißen und neu bauen“ – Wissenswertes zum Hausabriss

Ein geerbtes Haus auf einem schönen Grundstück, ein Schnäppchen oder gar ein baufälliger Altbau: Grundstücksbesitzer entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für einen Hausabriss. Doch was kostet ein Abriss und welche Faktoren spielen eine Rolle?

  • Größe: Die Gebäudegröße spielt beim Abriss- und Maschinenaufwand eine wichtige Rolle.
  • Erreichbarkeit: Ist das Grundstück von mehreren Seiten gut zugänglich? Dies hat großen Einfluss auf den Preis.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Wenn das Haus nahe an einem Gehweg liegt, müssen eventuell Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Absperrungen getroffen werden. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Gebühren einhergehen.
  • Schadstoffe und Material: Für Schadstoffe, wie z. B. Asbest werden zusätzliche Gebühren fällig.
  • Keller: Sofern das Gebäude unterkellert ist, muss dieser ausgegraben, neu befüllt und verdichtet werden – es entstehen höhere Kosten.
    Wichtig: Angebote einholen und gut kalkulieren

Der „normale“ Abriss eines Wohngebäudes kostet zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Bauchsachverständige können Grundstücksinteressenten und -besitzern dazu beraten, ob ein Abriss finanziell sinnvoll ist. Ist der Abriss notwendig oder bereits entschieden, sollten sich Eigentümer mindestens zwei Kostenvoranschläge einholen und diese miteinander vergleichen.

Aktueller Beitrag

News

10.10.2024

Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht