BGH: Selbsthilferecht – Nachbar darf Bäume beschneiden

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder per E-Mail 24 h am Tag

Telefonische Sprechzeiten sind
täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ihr direkter Kontakt

Sie haben Fragen zur WEG- oder Hausverwaltung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rufen Sie uns an unter der
+49 203 3487777

BGH: Selbsthilferecht – Nachbar darf Bäume beschneiden

Ragen die Äste eines Baumes auf das Nachbargrundstück, darf der Nachbar selbst Hand anlegen und den Baum beschneiden – selbst wenn der Baum dadurch absterben könnte. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Eigentümer kommt Aufforderung nicht nach

Im verhandelten Fall ging es um eine 15 Meter hohe Schwarzkiefer, deren Äste seit 20 Jahren auf das Nachbargrundstück ragen. Der Nachbar störte sich an den herabfallenden Zapfen und Nadeln und forderte den Eigentümer des Grundstücks zu einem Rückschnitt des Baumes auf – erfolglos. Daraufhin griff er selbst zur Astschere. Die Eigentümer der Schwarzkiefer fürchteten nun um den stabilen Stand des Baumes und zogen vor Gericht.

Das Urteil: BGH gibt Nachbarn Recht

Der Bundesgerichtshof gab dem Nachbarn Recht: Sofern der Nachbar durch den Baum beeinträchtigt wird und die Eigentümer der Aufforderung zum Rückschnitt nicht nachkommen, greift das Selbsthilferecht gemäß § 910 Abs. 1 BGB. Der Nachbar darf die überhängenden Äste abschneiden. Dies gilt auch, wenn der Baum durch diese Maßnahmen abzusterben droht oder an Standfestigkeit verlieren könnte. Allerdings kann das Selbsthilferecht durch naturschutzrechtliche Regelungen – zum Beispiel durch Baumschutzsatzungen oder -verordnungen – eingeschränkt sein. [BGH, V ZR 234/19]

 

Aktueller Beitrag

News

28.03.2024

Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer

Zwischen Oktober 2022 und April 2024 gilt ein befristeter Umsatzsteuersatz (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) auf Gas und Wärme von 7 Prozent. Dieser läuft zum 1. April aus. Dann gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Worauf sollten Verbraucher achten? Wie hoch ist die Mehrbelastung?

weiterelesen

Zurück zur Übersicht