Corona: Mietenmoratorium läuft offenbar aus

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder per E-Mail 24 h am Tag

Telefonische Sprechzeiten sind
täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ihr direkter Kontakt

Sie haben Fragen zur WEG- oder Hausverwaltung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rufen Sie uns an unter der
+49 203 3487777

Corona: Mietenmoratorium läuft offenbar aus

Im März wurde die Sonderregelung beschlossen, dass Mietern, die wegen der Corona-Krise ihre Mieter nicht bezahlen können, nicht gekündigt werden darf. Diese Maßnahme gilt noch bis zum 30. Juni und soll offenbar nicht verlängert werden.
Kurzfristige Sonderregelung für Mieter
Mietrückstände aus dem Zeitraum von April bis Juni 2020 dürfen nicht zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen. Dies gilt, sofern der Mieter glaubhaft machen kann, dass er z. B. Verdienstausfälle hat. Diese Regelung gilt für private und gewerbliche Mietverhältnisse sowie für Pachtverträge. Andere Kündigungsgründe z. B. Eigenbedarf sind hiervon nicht betroffen. Bis zum 30. Juni 2021 haben Mieter Zeit, die Mietrückstände auszugleichen. Bundestag und Bundesrat hatten der Bundesregierung zugesprochen, das Moratorium bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Einstimmigen Medienberichten zufolge wird von dieser Verlängerung jedoch kein Gebrauch gemacht.

Während sich die SPD und der Mieterbund für eine Verlängerung aussprechen, da sich viele Schwierigkeiten erst mit Zeitverzug zeigen, ist die Unionsfraktion dagegen. Sie spricht sich dafür aus, auch die Vermieter zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Aktueller Beitrag

News

13.02.2025

Etagenheizung kaputt? Diese Regeln und Fristen gelten künftig

Welche Regelungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten, erklärt nun ein neues Merkblatt. Erstellt hat es Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Grundsätzlich gilt: Fällt eine Etagenheizung aus, müssen der Gebäudeeigentümer oder die Wohnungseigentümer entscheiden, ob weiterhin dezentral oder künftig zentral geheizt wird. Bleibt es bei dezentralen Heizungen, kann für […]

weiterelesen

Zurück zur Übersicht