Immobilienbau: Mängel rechtzeitig rügen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder per E-Mail 24 h am Tag

Telefonische Sprechzeiten sind
täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ihr direkter Kontakt

Sie haben Fragen zur WEG- oder Hausverwaltung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rufen Sie uns an unter der
+49 203 3487777

Immobilienbau: Mängel rechtzeitig rügen

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bauherren dazu, ihre Baustellen regelmäßig überwachen zu lassen. Auch eine Schlussbegehung vor Ende der Gewährleistungspflicht kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.

Viele Mängel sind nicht sofort erkennbar
Schlecht abgedichtete Keller, Risse im innenliegenden Mauerwerk oder in Fliesen sowie eine schlechte Energiebilanz des Hauses sind bei der Abnahme meist nicht erkennbar oder zeigen sich erst im Laufe der Zeit. Werden zum Beispiel die Räume nicht richtig warm oder liegt der Energieverbrauch deutlich über den Erwartungen, kann das im Laufe eines Lebens ganz schön ins Geld gehen. Der VPB rät deshalb zu einer Schlussbegehung, ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungspflicht.

Baufirma muss Mängel beheben
Die Baufirma, die die Mängel verschuldet hat, muss diese auf eigene Kosten beheben. Dazu müssen die Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht gerügt werden. Die Dauer beträgt bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme. Um die Rüge rechtzeitig auszusprechen, empfiehlt der VPB eine umfassende Schlussbegehung ein halbes Jahr vor Ende der Frist.

Aktueller Beitrag

News

30.11.2023

Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun doch nicht: Die Preisbremsen laufen nur noch bis Ende des Jahres. Zudem wurden Förderprogramme der KfW-Bank gestoppt, die den Bereich Wohnen und Bauen betreffen.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht