Betriebskosten: Mietausfallrisiko kann umgelegt werden

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder per E-Mail 24 h am Tag

Telefonische Sprechzeiten sind
täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ihr direkter Kontakt

Sie haben Fragen zur WEG- oder Hausverwaltung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rufen Sie uns an unter der
+49 203 3487777

Betriebskosten: Mietausfallrisiko kann umgelegt werden

Sofern im Mietvertrag die Umlage der Gebäudeversicherung auf den Mieter vereinbart wurde, schließt dies auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls ein. So entschied aktuell der Bundesgerichtshof (BGH).

Gebäudeversicherung umfasst Mietausfall

Im aktuellen Fall hatte eine Vermieterin eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, die zudem finanzielle Schäden durch Mietausfall abdeckt. Im Mietvertrag war die Umlage der Gebäudeversicherung festgelegt. Die Mieterin verlangte, dass die Prämie für den Mietausfall aus der Betriebskostenabrechnung herausgerechnet wird. Sie war der Ansicht, dass sie nicht für das Risiko eines Mietkostenausfalls aufkommen muss.

BGH-Entscheidung: Kosten können umgelegt werden

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung vollständig auf die Mieterin umgelegt werden können – einschließlich der Prämie für den Mietausfall. Die abgeschlossene Gebäudeversicherung sei zu den Sachversicherungen zu zählen und fällt somit unter die bei der Betriebskostenabrechnung umlagefähigen Kosten. Eine separat abgeschlossene Mietausfall-Versicherung würde diesen Kriterien jedoch nicht entsprechen und wäre demzufolge nicht umlegbar. (AZ VIII ZR 38/17)

Aktueller Beitrag

News

05.02.2026

Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen […]

weiterelesen

Zurück zur Übersicht