Illegale Weitervermietung: Hohe Geldbuße

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder per E-Mail 24 h am Tag

Telefonische Sprechzeiten sind
täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ihr direkter Kontakt

Sie haben Fragen zur WEG- oder Hausverwaltung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rufen Sie uns an unter der
+49 203 3487777

Illegale Weitervermietung: Hohe Geldbuße

Illegale Weitervermietung: Hohe Geldbuße
Ein Mieter in München, der seine Wohnung ohne Genehmigung an „Medizintouristen“ vermietete, muss 33.000 Euro Geldbuße zahlen. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Unternehmer vermietet Wohnung ohne Genehmigung

Der Münchner Unternehmer mietete 2012 eine 104 m² Wohnung am Münchner Arabellapark für 1.980 Euro monatlich. Er lebte dort jedoch nicht selbst, sondern vermietete die möblierte Wohnung an Patienten und deren Angehörige, die sich in München medizinisch behandeln ließen. Bei Kontrollen durch die Stadtverwaltung wurde im Oktober 2015 ein Untermieter angetroffen, der angab dort unbefristet zu wohnen – für 3.000 Euro im Monat. Gegen den ursprünglichen Bußgeldbescheid der Stadt München über 50.000 Euro legte der Unternehmer Widerspruch ein.

Urteil: Vorsätzlicher Verstoß rechtfertigt Bußgeld

Das Gericht entschied, den Unternehmer erst für den Zeitraum ab dem 1.1.2014 zu belangen, da zu diesem Zeitpunkt die städtische Satzung zur Fremdenbeherbergung in Kraft trat. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht, dass er nicht vorbelastet war. Zu seinen Lasten legte das Gericht die Tatsache, dass er dem angespannten Wohnungsmarkt eine familientaugliche Wohnung entzogen hat und die Untervermietung trotz des laufenden Bußgeldverfahrens fortgesetzt hat. (AG München 1119 OWi 258 Js 199344/16)

 

Aktueller Beitrag

News

01.01.2026

Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist

2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht